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Jeder kann jetzt völlig risikofrei mitmachen
Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer, liebe Beitragsstopper, Beitragsblocker, Gutachten-Finanzierer und Freiheitsfreunde, das, worauf wir jahrelang hingearbeitet haben, ist jetzt Realität. Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hatte am 15. Oktober entschieden:
Wenn die Anstalten ihren Auftrag nicht erfüllen, dürfen sie auch kein Geld verlangen. Das war juristisch sehr elegant, weil es nicht unmittelbar an der Existenz des Rundfunks rüttelt, sondern erstmal nur an der Bedingung seines Privilegs. Und diese Bedingung ist jetzt messbar, nachprüfbar, angreifbar. Damit ist das Dogma gebrochen, das ARD und ZDF jahrzehntelang unangreifbar machte. Zum ersten Mal in der Geschichte müssen die Rundfunkanstalten beweisen, dass sie ihren Funktionsauftrag erfüllen – ausgewogen, vielfältig, neutral. Tun sie das nicht, entfällt die rechtliche Grundlage für den Beitrag. |
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Der Anwalt Carlos Gebauer war hier nicht einfach „dabei“ – er war Mitschöpfer dieses Präzedenzfalles. Er hat gemeinsam mit unserem Anwalt Harald von Herget argumentativ genau das durchgesetzt, was wir politisch immer gesagt und tausendfach mit unseren Klagen vor die Verwaltungsgerichte gebracht haben. Hier findest Du ein wunderbares Interview mit ihm.
Das bedeutet: Wer jetzt richtig handelt, kann zukünftig sein Geld für 2023, 2024 und 2025 zurückfordern. Alle Beitragsstopper haben dafür bereits die Grundlage gelegt. Und gemeinsam bringen wir das Selbstbedienungs-System von ARD und ZDF nun zu einem Ende, indem wir nun einen wahren Sturm entfesseln.
Hier beginnt das Endgame – und es läuft jetzt. Jeder kann mitmachen, ohne Risiko, in sechs einfachen Schritten: |
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1. Zahlung unter Vorbehalt stellen
Ab sofort darf jeder seinen Rundfunkbeitrag unter Vorbehalt zahlen. Das ist rechtlich zulässig und entfaltet enorme Wirkung.
Formulierungsvorschlag: „Zahlung erfolgt vorbehaltlich der rechtmäßigen Erfüllung des Funktionsauftrags gemäß BVerwG, Urteil vom 15.10.2025.“
Damit zerstört ihr den „guten Glauben“ der Rundfunkanstalten – sie müssen Milliarden zurückstellen. Ihr nehmt ihnen die finanzielle Planungssicherheit.
Ausführlich erklärt Anwalt Gebauer die Hintergründe in diesem Interview:
2. Bestehende Klagen anpassen oder neue einreichen
Alle Beitragsstopper erhalten die neuen Schriftsätze automatisch und kostenfrei. Wer schon klagt, ergänzt einfach den Hinweis auf das Leipziger Urteil. Wer noch nicht klagt, kann jetzt beginnen – alle Argumente, Schreiben und Vorlagen stellen wir bereit. Direkt hier und kostenfrei für alle abrufbar.
Beachtet bitte, dass alle Beitragsblocker automatisch auf den Beitragsstopper umgeleitet werden, weil wir die gesamte Vorgehensweise technisch überarbeitet hatten und unter dem neuen Namen noch zielgerichteter unterstützen und helfen können.
3. Das große Beitragsstopper-Gutachten finanzieren
Gemeinsam bauen wir das wissenschaftliche Fundament: Ein Großgutachten zur Programmvielfalt 2022–2024, das den Rundfunk auf Ausgewogenheit prüft. Das fordern die Leipziger Richter selbst – und wir liefern den Beweis. Bitte beteiligt euch weiter großzügig an den Erstellungskosten.
Knapp ¼ der benötigten Summe ist bereits zusammen gekommen. Wir bedanken uns bei allen bisherigen Unterstützern ganz herzlich. Macht hier bitte mit, auch wenn ihr nicht selbst klagen wollt. Wir bringen derweil alle Beweise und Macher zusammen, die dieses „Beweiswunder“ vollbringen werden. |
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4. Rundfunkalarm aktiv nutzen
Jede Programmbeschwerde ist jetzt doppelt wertvoll:
Sie erhöht den Druck und liefert zugleich Beweismaterial fürs Gutachten. Wir haben bereits über knapp 1 ½ Jahre über 74.000 Beweise gesammelt, die natürlich in das große Gutachten einfließen. Jeder Bürger kann täglich neue Beschwerden über Fehler in der Berichterstattung einreichen – mit wenigen Klicks auf www.rundfunkalarm.de.
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5. Demokratisierung der Rundfunkräte
Wir fordern darüber hinaus, dass nur noch Beitragszahler im Rundfunkrat sitzen. Keine Parteien, keine Kirchen, keine Verbände. Ein basisdemokratischer Rundfunk, kontrolliert vom Souverän – den Bürgern selbst. Dies ist auch die zentrale Forderung des Bundesverbands der Rundfunkbeitragszahler. Wir bringen uns hier massiv ein, um dieses politische Ziel baldmöglichst zu erreichen. Werdet hier gerne auch Mitglied im Verein, der uns Beitragszahler politisch vertritt.
6. Rückforderung der Beiträge 2023 und 2024
Wenn nachgewiesen wird, dass der Auftrag verletzt wurde, dann entsteht für alle, die unter Vorbehalt gezahlt haben, bzw. dagegen geklagt hatten ein Rückzahlungsanspruch. Diejenigen, die bereits klagen, erhalten das Geld automatisch zurück. Für alle anderen bereiten wir die entsprechenden Klagevorlagen vor – aber jetzt gilt es erstmal, das Gutachten zu bewältigen und tausendfach in bereits bestehende Klagen einzubringen. |
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Warum das alles jetzt zählt
Das Leipziger Urteil zwingt ARD und ZDF erstmals, offen Rechenschaft abzulegen. Damit haben wir juristisch, politisch und moralisch das Instrument in der Hand, den Zwangsbeitrag endgültig zu beenden – und den Rundfunk neu, frei und bürgernah aufzubauen.
Wir stehen an einem historischen Punkt: Was mit einem Urteil in Leipzig begann, wird jetzt zur Bewegung. Das Endgame läuft – und jeder kann Teil davon sein.
Beitragsstopper, Freiheitskanzlei, Rundfunkalarm, Gutachten – alles greift jetzt ineinander. Gemeinsam schaffen wir, was unmöglich schien:
Das Ende des Zwangs und den Beginn echter Bürgerkontrolle.
Herzlich, Markus Boenig Initiator der Freiheitskanzlei Gründer von www.beitragsstopper.de und www.rundfunkalarm.de |
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