Lieber Beitragsstopper,
das Landgericht Kempten hat am 17. März die Vollstreckung des Bayerischen Rundfunks gegen einen Beitragsstopper vollständig aufgehoben und dem Sender sämtliche Kosten auferlegt. Das ist ein bemerkenswerter Etappensieg, der bereits jetzt weit über den Einzelfall hinaus Wirkung entfaltet.
Grundlage dafür war das wegweisende Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs vom 25. Februar dieses Jahres. Damit ist eines unserer zentralen Argumente auf höchster Ebene bestätigt worden: Es ist nicht erkennbar, wer konkret die Verantwortung für die Erstellung des Bescheides und seine anschließende Vollstreckung trägt.
Diese Klärung hat unmittelbare praktische Bedeutung. Sie eröffnet die Möglichkeit, bestehende Vollstreckungen zu hinterfragen und bereits durchgeführte Maßnahmen erneut aufzugreifen. Die Lage beginnt sich spürbar zu verschieben.
Was das konkret für Dich als Beitragsstopper bedeutet, welche neuen Spielräume sich daraus ergeben und wie die aktuelle Entwicklung rund um ARD und ZDF insgesamt einzuordnen ist, besprechen wir heute Abend ausführlich hier im Freiheitskanzlei-Dialog.
Am Dienstag, 14. April um 20 Uhr
Mit dabei ist wieder Patrick Lynen, ehemaliger ARD-Mitarbeiter und kritischer Beobachter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, mit dem ich diese Entwicklungen gemeinsam einordnen werde.
Meine kurze Video-Einladung zum heutigen Dialog findest Du hier: 👉 https://www.youtube.com/shorts/aHmSgSyJveU
Auch Patrick hat ein kurzes Video veröffentlicht: 👉 https://youtube.com/shorts/PRMcdNhPSao?feature=share
Wenn dich interessiert, wie sich die Lage gerade verändert und welche Folgen das haben könnte, sei heute Abend gerne dabei und stelle deine Fragen live.
Herzliche Grüße Markus Bönig und das gesamte Team der Freiheitskanzlei |